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Recht & Steuer

PV-Anlage & Steuer 2025: Was Hausbesitzer wissen müssen

Seit 2022 sind kleine PV-Anlagen einkommensteuerbefreit. Aber was gilt für die Umsatzsteuer, den Gewerbebetrieb und die Steuererklärung?

✍️ Redaktion pv-angebot24.de📅 15. Februar 2025🕐 7 Min. Lesezeit

Die steuerliche Behandlung von PV-Anlagen hat sich in den letzten Jahren stark vereinfacht. Für die meisten Privatpersonen ist die Bürokratie heute minimal – aber einige Punkte sollten Sie kennen.

Einkommensteuer: Befreiung seit 2022

Seit dem 1. Januar 2022 sind Einnahmen aus PV-Anlagen einkommensteuerbefreit, wenn:

  • Die Anlage auf einem Wohngebäude steht
  • Die Leistung maximal 30 kWp beträgt (pro Wohneinheit)
  • Es sich um ein Einfamilienhaus handelt (bei Mehrfamilienhäusern: 15 kWp/Einheit)

Was das bedeutet: Sie müssen Einspeisevergütungen und Eigenverbrauch nicht mehr in der Steuererklärung angeben. Kein Gewinn, keine Abschreibung, keine Anlage EÜR nötig.

Gilt rückwirkend ab 2022 – auch für ältere Anlagen!

Umsatzsteuer: 0% seit 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Lieferung und Installation von PV-Anlagen bis 30 kWp ein Nullsteuersatz:

  • Keine 19% MwSt. auf Kauf und Installation
  • Gilt für Wohngebäude, Nebengebäude und Flachdächer
  • Händler und Installateure stellen keine MwSt. in Rechnung

Wichtig: Die Kleinunternehmerregelung, die früher viele PV-Besitzer wählten, ist damit hinfällig – Sie brauchen sie nicht mehr.

Gewerbe: Meist nicht nötig

Für Anlagen bis 30 kWp: Kein Gewerbebetrieb nötig. Sie sind kein Unternehmer im steuerlichen Sinne.

Für größere Anlagen oder gewerbliche Nutzung: Ggf. Gewerbeanmeldung und Umsatzsteuerregistrierung nötig. Ein Steuerberater hilft.

Was bleibt zu beachten?

Grundsteuer: Eine PV-Anlage auf dem Dach erhöht in einigen Gemeinden die Grundsteuer leicht – informieren Sie sich beim zuständigen Finanzamt.

Versicherung: Die PV-Anlage sollte in die Hausversicherung aufgenommen werden (oft automatisch bis 30.000 € abgedeckt).

Anmeldung beim Netzbetreiber: Pflicht! Und Registrierung im Marktstammdatenregister (einfaches Online-Formular).

Checkliste für Ihre PV-Anlage

  • ✅ Anmeldung beim Netzbetreiber
  • ✅ Registrierung Marktstammdatenregister
  • ✅ Prüfung Gebäudeversicherung
  • ✅ Kein Gewerbebetrieb nötig (bis 30 kWp)
  • ✅ Keine Einkommensteuererklärung für PV (ab 2022)
  • ✅ Einspeisevertrag mit Netzbetreiber abschließen

Fazit

Die Steuervereinfachungen der letzten Jahre machen PV-Anlagen für Privatpersonen deutlich attraktiver. Kein Steuerberater nötig, keine Gewerbeanmeldung, keine MwSt.-Last. Wenn Sie unter 30 kWp bleiben, ist das bürokratische Aufwand minimal.

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